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UNOX Garantiebestimmungen - Deutschland



Neben der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufsvertrag haben Endnutzer (nachstehend "Endnutzer"), die ein Gerät (nachstehend "Produkt") von einem Vertragshändler oder einem Vertriebspartner (nachstehend "Händler") der UNOX S.p.A. ("UNOX") kaufen, ergänzend einen Anspruch auf eine eingeschränkte Herstellergarantie (nachstehend "eingeschränkte Garantie"). Um von einer solchen Garantie zu profitieren, müssen Endnutzer ihren Kauf innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Händlers Rechnungsdatum oder ab Montagedatum des Produktes in den Räumlichkeiten des Endnutzers auf der Internetseite von UNOX (www.unox.com) registrieren, sofern das Montagedatum ausreichend nachgewiesen werden kann (dies wird von UNOX nach eigenem Ermessen festgelegt).


1. Garantiefrist


a) Die Frist für die eingeschränkte Garantie (nachstehend "Garantiefrist") beträgt 12 Monate für Arbeiten, das Produkt, sowie Produktteile (nachstehend "Ersatzteile"). Fristbeginn ist jeweils an dem Datum, welches früher liegt: (1) Datum der Rechnung, die der Endnutzer vom Händler erhält oder (2) Montagedatum des Produktes in den Räumlichkeiten des Endnutzers (nachstehend "Datum des Garantiebeginns"). Legt der Endnutzer UNOX auf deren Nachfrage keine ausreichenden Nachweise über das Datum der Rechnung des Händlers oder das Datum der Montage - dies liegt im Ermessen von UNOX - vor, gilt als Datum des Garantiebeginns nach Ermessen von UNOX das Datum, unter dem UNOX seinem Händler eine Lieferrechnung ausgestellt hat.


b) Hat der Endnutzer von CHEFTOP MIND.Maps™- und BAKERTOP MIND.Maps™-Öfen sowie BAKERLUX SHOP.Pro™-Öfen zusätzlich eine erweiterte LONG.Life4-Garantie (nachstehend "erweiterte Garantie") erworben oder auf sonstige Weise erhalten, gilt als Garantiefrist für Arbeiten jeweils das Datum, das früher liegt: (x) 24 Monate ab dem Datum des Garantiebeginns sowie (xx) nach zehntausend (10.000) Betriebsstunden und/oder Standby-Zeiten des Produkts, abzulesen an dem im Produkt eingebauten Zähler. Als Garantiefrist für das Produkt und/oder die Ersatzteile gilt jeweils das Datum, das früher liegt: (1) 48 Monate ab dem Datum des Garantiebeginns oder (2) nach zehntausend (10.000) Betriebsstunden und/oder Standby-Zeiten des Produkts, abzulesen an dem im Produkt eingebauten Zähler. Die vorstehende erweiterte Garantie setzt für den Endnutzer voraus, dass das entsprechende Produkt über ein LAN Kabel, WLAN oder 3G/4G innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Händlers Rechnungsdatum oder ab Montagedatum des Produktes mit dem Internet verbunden ist, sofern das Montagedatum ausreichend nachgewiesen werden kann (dies wird von UNOX nach eigenem Ermessen festgelegt), und somit jederzeit für das UNOX-Serviceteam für Remote Login und Wartung zugänglich ist.


2. Entscheidet sich der Endnutzer, keine erweiterte Garantie zu erwerben, gilt die eingeschränkte Garantie. Im Garantiefall muss der Endnutzer UNOX eine Kopie der Rechnung des Händlers an ihn, sowie ausreichende Nachweise (nach Ermessen von UNOX) des Montagedatums und des Produkttyps in Form einer schriftlichen Bestätigung oder einer Montagerechnung, die vom Kundendienstzentrum ausgestellt wurde, vorweisen.


3.


a) Für Produkte, die der eingeschränkten Garantie unterliegen, gilt während der Garantiefrist, soweit das Produkt vom Endnutzer oder Dritten nicht verändert oder umgebaut wurde und gemäß den Spezifikationen und der Bedienungsanleitung von UNOX eingesetzt wurde, (1)die Reparatur oder (2) die Rücksendung und Ersetzung, einschließlich in jedem der vorstehenden Fälle (1) und (2) jegliche Kosten für die damit verbundenen Arbeiten von UNOX oder seinen Beauftragten des Produkts, einschließlich aller Ersatzteile, als Garantieleistung gemäß der beschränkten Garantie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Garantiebeginns auf Kosten von UNOX hinsichtlich des Produktes und/oder Ersatzteilen, respektive des Händlers hinsichtlich der Arbeitszeit.


b) Für Produkte, die der erweiterten Garantie unterliegen, gilt während der Garantiefrist, soweit das Produkt vom Endnutzer oder Dritten nicht verändert oder umgebaut wurde und ordnungsgemäß laut den Spezifikationen und der Bedienungsanleitung von UNOX eingesetzt wurde, (1) die Reparatur oder (2) die Rücksendung und Ersetzung, einschließlich in jedem der vorstehenden Fälle (1) und (2) jegliche Kosten für die Arbeit von UNOX oder seinen Beauftragten, die damit verbunden ist, des Produkts als Garantieleistung gemäß der erweiterten Garantie (x) für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Datum des Garantiebeginns auf Kosten von UNOX hinsichtlich des Produktes und/oder Ersatzteilen, respektive des Händlers hinsichtlich der Arbeitszeit, in jedem Fall nach Ermessen von UNOX, einschließlich allen Ersatzteilen und (y) für einen Zeitraum, der der kürzere von (A) vierundzwanzig (24) Monaten ab den anfänglichen vierundzwanzig (24) Monaten ab Garantiebeginn und (B) zehntausend (10.000) Betriebsstunden und/oder Standby-Zeiten diese Produkts, abzulesen an dem im Produkt eingebauten Zähler, auf Kosten von UNOX bezüglich Ersetzung des Produkts und/oder der Ersatzteile, einschließlich jeglicher damit verbundener Arbeiten.


Die vorstehenden Garantieleistungen werden nachstehend "Garantieleistungen" genannt. Falls vorstehend nicht anders vereinbart, werden die Produkte geliefert wie gesehen und gekauft.


4. Das Erbringen von Garantieleistungen führt nicht zu einer Verlängerung des Garantiezeitraums oder zum erneuten Beginn des Laufes der Garantiefrist.


5. Ersetzte, ausgebaute Teil gehen in das Eigentum von UNOX über.


6. UNOX übernimmt weder Transportkosten noch Transportrisiken.


7. Um während des Garantiezeitraums Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Endnutzer UNOX schriftlich innerhalb von 14 Tagen, nachdem er einen Schaden oder einen Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken können, darüber informieren. Diese Mitteilung muss an den lokalen UNOX-Servicepartner in Deutschland gehen. Informationen zu den Servicepartnern erhalten Sie, als Endnutzer, auf der UNOX-Webseite unter www.unox.com.


8. Bitte beachten Sie, als Endnutzer, dass, in den nachstehenden Fällen, weder die eingeschränkte noch die erweiterte Garantie gelten, nach eigenem Ermessen von UNOX:


- Schäden, die aus einer mangelhaften Montage oder nicht professionellen oder unsachgemäßen Reparaturversuchen, durch Arbeiten, die von unbefugten Dritten ausgeführt wurden, unsachgemäßem Gebrauch, unüberlegtem Betrieb oder jegliche sonstigen Handlungen, die nicht mit der Bedienungsanleitung für das Produkt übereinstimmen, entstanden sind;

- Nichtbeachtung der UNOX-Checkliste für die Montage, des Montagehandbuchs oder der vorgeschriebenen Wartungs- und Prüfzeiträume durch den Endnutzer oder Dritte;

- Die Verwendung von anderen als den von UNOX ausdrücklich zugelassenen Reinigungs- oder Pflegemitteln;

- Mängel oder Schäden im Zusammenhang mit nicht erlaubtem Gebrauch des Produkts, wie der Verwendung von verschmutztem oder aggressivem Wasser oder der Verwendung von Gas, schlechter Qualität, oder der Nutzung von Strom, mit unpassender Spannungsebene;

- Transportschäden am Produkt;

- Überspannungschäden;

- Gebrauchsgewöhnlicher Verschleiß an Teilen wie Lampen, Dichtungen, Sonden, Türgriffen, Zubehör- und Verbrauchsteilen etc. sowie Schäden an Glas- und sonstigen Zubehörteilen;

- Der Einsatz von Wasser, das nicht den von UNOX im Montagehandbuch und Datenblatt festgelegten Anforderungen entspricht (Um Zweifel auszuräumen, ist der Endnutzer zusätzlich zu Vorstehendem alleine dafür verantwortlich, zu prüfen, dass das einlaufende Wasser umfassend geprüft wurde, und bei Bedarf ein Wasseraufbereitungsmittel zur Verfügung zu stellen, das den von UNOX geforderten Mindeststandards an die Wasserqualität, wie im Produktdatenblatt festgelegt, entspricht. Eine Nichtbeachtung dieser Mindeststandards kann den Produkten und/oder den Ersatzteilen schaden. Dadurch wird nach eigenem Ermessen von UNOX die eingeschränkte oder erweiterte Garantie möglicherweise aufgehoben.);

- Schäden oder Störungen, die durch die Bildung von Kalk oder Rost im Produkt entstanden sind;

- Verschleiß des Produktes selbst; oder

- Fälle, in denen Ersatzteile oder Teile verwendet werden, die keine Originalteile von UNOX sind, unabhängig davon, ob der Schaden oder der Mangel daraus entstand.


9. Die eingeschränkte und die erweiterte Garantie gelten nur für Produkte,die in Deutschland eingesetzt werden.


10. Es besteht für den Garantiegeber nur eine Verpflichtung, Garantieleistungen zu erbringen, wenn das Produkt den geltenden technischen Anforderungen in Deutschland entspricht.


11. KEINE WEITEREN GARANTIEVERSPRECHEN. DIE PRODUKTE WERDEN MIT AUSNAHME DESSEN, WAS IN DIESEM DOKUMENT STEHT, WIE GESEHEN GELIEFERT, UND DIE EINGESCHRÄNKTE UND DIE ERWEITERTE GARANTIE WERDEN ANSTELLE JEGLICHER SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GARANTIEN UND NEBEN DEN GESTZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN GEGEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN GEBRAUCH (AUCH, WENN SIE ÜBER DIESEN GEBRAUCH INFORMIERT SIND), ODER DIE AUS DER GEBRAUCHS- ODER HANDELSPRAXIS ENTSTEHEN. DIESE ANSPRÜCHE SIND HIERMIT IN VOLLEM UMFANG AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT DIES DURCH GELTENDES RECHT NICHT UNTERSAGT IST. ES WIRD NICHT GARANTIERT, DASS DIE PRODUKTE DEN ANFORDERUNGEN DES ENDNUTZERS ODER SEINES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER DASS EIN UNTERBRECHUNGS- UND EIN FEHLERFREIER BETRIEB DER PRODUKTE MÖGLICH IST.

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