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UNOX LL4 Garantiebedingungen

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag können Endverbraucher („Endverbraucher“), die ein Gerät (das „Produkt“) von einem autorisierten Händler oder Vertriebspartner (einem „Händler“) von Unox S.p.A. („UNOX“) erworben haben, Anspruch auf eine eingeschränkte Herstellergarantie (die „Eingeschränkte Garantie“) haben. Um von einer solchen Garantie zu profitieren, muss der Endverbraucher das Produkt auf der Website von UNOX (www.unox.com) innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Händlerrechnung des Endverbrauchers oder ab dem Installationsdatum des Produkts beim Endverbraucher registrieren, sofern dieses Installationsdatum hinreichend nachgewiesen werden kann (wie von UNOX nach eigenem Ermessen festgelegt).


1. Garantiezeitraum


a) Der Garantiezeitraum für die Eingeschränkte Garantie (der „Garantiezeitraum“) beträgt 12 Monate (egal ob für Arbeitsleistung, das Produkt oder dessen Teile (wobei solche Teile im Folgenden als „Ersatzteile“ bezeichnet werden), in jedem Fall ab dem früheren von (i) dem Datum der Händlerrechnung des Endverbrauchers und (ii) dem Installationsdatum des Produkts am Standort des Endverbrauchers (das „Garantiebeginndatum“), vorausgesetzt jedoch, dass bei Nichtvorlage von unterstützenden und zufriedenstellenden Nachweisen des Endverbrauchers gegenüber UNOX auf Anfrage bezüglich des Datums der Händlerrechnung oder des Installationsdatums, wie von UNOX nach eigenem Ermessen festgelegt, das Garantiebeginndatum nach alleinigem Ermessen von UNOX das Datum der UNOX-Rechnung an den eigenen Händler sein kann.


b) Nur für CHEFTOP MIND.Maps und BAKERTOP MIND.Maps Öfen sowie BAKERTOP RETAIL und BAKERLUX SHOP.Pro™ Öfen, und nur wenn der Endverbraucher eine LONG.Life4 erweiterte Garantie (die „Erweiterte Garantie“) erworben hat oder diese anderweitig erhalten hat, beträgt der Garantiezeitraum in Bezug auf die Arbeitsleistung das frühere von (x) 24 Monaten ab dem Garantiebeginndatum und (xx) zehntausend (10.000) Stunden Betriebs- und/oder Standby-Zeit dieses Produkts, wie durch die interne Uhr des Produkts ermittelt, und in Bezug auf das Produkt und/oder die Ersatzteile das frühere von (i) 48 Monaten ab dem Garantiebeginndatum und (ii) zehntausend (10.000) Stunden Betriebs- und/oder Standby-Zeit dieses Produkts, wie durch die interne Uhr des Produkts ermittelt. Die vorgenannte Erweiterte Garantie steht dem Endverbraucher nur dann zur Verfügung, wenn das entsprechende Produkt innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Händlerrechnung des Endverbrauchers oder ab dem Installationsdatum über ein Ethernet-Kabel, WLAN oder 3G/4G mit dem Internet verbunden ist, sofern dieses Installationsdatum hinreichend nachgewiesen werden kann (wie von UNOX nach eigenem Ermessen festgelegt), und jederzeit für Remote-Login und Wartung durch das UNOX-Service-Team zugänglich bleibt.


2. Wenn der Endverbraucher sich entscheidet, die Erweiterte Garantie nicht zu kaufen, muss der Endverbraucher UNOX eine Kopie der Händlerrechnung des Endverbrauchers sowie einen ausreichenden Nachweis (wie von UNOX nach eigenem Ermessen festgelegt) des Installationsdatums und der Art des Produkts in Form einer schriftlichen Bestätigung oder einer Installationsrechnung eines Service-Agenten vorlegen, damit die Eingeschränkte Garantie gilt.


3.


a) Für Produkte, die der Eingeschränkten Garantie unterliegen, gilt während des anwendbaren Garantiezeitraums, und nur wenn ein solches Produkt vom Endverbraucher oder einem Dritten nicht verändert oder modifiziert wurde und ordnungsgemäß gemäß den Spezifikationen und Gebrauchsanweisungen von UNOX verwendet wird, als alleiniges Rechtsbehelf des Endverbrauchers aus der Eingeschränkten Garantie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dem Garantiebeginndatum, nach alleinigem Kosten- und Aufwandermessen von UNOX (in Bezug auf das Produkt und/oder Ersatzteile) oder des Händlers (in Bezug auf die Arbeitsleistung) und in jedem Fall nach alleinigem Ermessen von UNOX, (i) Reparatur oder (ii) Rückgabe und Ersatz (einschließlich in jedem der vorgenannten Fälle (i) und (ii) der Kosten der Arbeit von UNOX oder ihrem Beauftragten), des Produkts (einschließlich etwaiger Ersatzteile).


b) Für Produkte, die der Erweiterten Garantie unterliegen, gilt während des anwendbaren Garantiezeitraums, und nur wenn ein solches Produkt vom Endverbraucher oder einem Dritten nicht verändert oder modifiziert wurde und ordnungsgemäß gemäß den Spezifikationen und Gebrauchsanweisungen von UNOX verwendet wird, als alleiniger Rechtsbehelf des Endverbrauchers aus der Erweiterten Garantie (x) für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Garantiebeginndatum, nach alleinigem Kosten- und Aufwandermessen von UNOX (in Bezug auf das Produkt und/oder Ersatzteile) oder des Händlers (in Bezug auf die Arbeitsleistung) und in jedem Fall nach alleinigem Ermessen von UNOX, (i) Reparatur oder (ii) Rückgabe und Ersatz (einschließlich in jedem der vorgenannten Fälle (i) und (ii) der Kosten der Arbeit von UNOX oder ihrem Beauftragten), des Produkts (einschließlich etwaiger Ersatzteile), und (y) für einen Zeitraum, der der kürzere von (A) vierundzwanzig (24) Monaten nach den anfänglichen vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Garantiebeginndatum und (B) dem Erreichen von zehntausend (10.000) Stunden Betriebs- und/oder Standby-Zeit dieses Produkts ist, falls früher, wie durch die interne Uhr des Produkts ermittelt, nach alleinigem Kosten- und Aufwandermessen von UNOX, Ersatz des Produkts und/oder der Ersatzteile nur, unter Ausschluss jeglicher damit verbundener Arbeit.


Die oben genannten Garantiedienstleistungen werden hierin als „Garantiedienstleistungen“ bezeichnet, wie anwendbar. Sofern oben nicht anders angegeben, werden die Produkte „wie besehen“ bereitgestellt.


4. Die Erbringung von Garantiedienstleistungen löst in keinem Fall eine Verlängerung eines Garantiezeitraums aus, noch löst sie einen neuen Garantiezeitraum aus.


5. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von UNOX über.


6. UNOX übernimmt keine Transportkosten oder -risiken.


7. Um für die Garantiedienstleistungen berechtigt zu sein, muss der Endverbraucher während des anwendbaren Garantiezeitraums UNOX innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung oder nachdem solche Schäden oder Mängel hätten entdeckt werden müssen, schriftlich über jegliche Schäden oder Mängel informieren, indem eine Benachrichtigung an den lokalen UNOX-Service-Partner im Land des Endverbrauchers gesendet wird. Kontaktdaten finden Sie auf der UNOX-Website unter www.unox.com.


8. Bitte beachten Sie, dass weder die Eingeschränkte Garantie noch die Erweiterte Garantie in einem der folgenden Fälle gilt, ohne Einschränkung, wie von UNOX nach eigenem Ermessen festgelegt:


- Schäden, die auf fehlerhafte Installation oder unprofessionelle oder unsachgemäße Reparaturversuche, Arbeiten von nicht autorisierten Dritten, unsachgemäße Verwendung, unüberlegten Betrieb oder alle anderen Handlungen zurückzuführen sind, die nicht mit dem Bedienungshandbuch für das Produkt übereinstimmen;

- Nichteinhaltung der UNOX-Installationscheckliste, des Installationshandbuchs oder der vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionszyklen durch den Endverbraucher oder einen Dritten;

- Wenn Reinigungsmittel oder Konservierungsmittel verwendet wurden, die nicht ausdrücklich von UNOX zugelassen sind;

- Mängel oder Schäden im Zusammenhang mit unbefugter Verwendung des Produkts, wie z. B. die Verwendung von verschmutztem, aggressivem Wasser, minderwertigem Gas oder Strom mit ungeeigneter Spannung oder Stromstärke;

- Schäden durch den Transport des Produkts;

- Schäden durch Überspannungen;

- Normaler Verschleiß von Teilen wie Lampen, Dichtungen, Abdichtungen, Sonden, Türgriffen, Zubehör- und Verbrauchsteilen usw. sowie Schäden an Glaswaren und anderem Zubehör;

- Die Verwendung von Wasser, das nicht den Anforderungen entspricht, die UNOX im Installationshandbuch und Datenblatt festgelegt hat (zur Klarstellung: Es liegt außerdem in der alleinigen Verantwortung des Endverbrauchers zu überprüfen, ob die eintreffende Wasserversorgung umfassend getestet wurde und, falls erforderlich, eine Wasseraufbereitungsanlage bereitzustellen, die die von UNOX geforderten Mindeststandards für die Wasserqualität erfüllt, wie im Produktspezifikationsblatt dargelegt. Die Nichteinhaltung dieser Mindeststandards kann potenziell Produkte und/oder Ersatzteile beschädigen, was nach alleinigem Ermessen von UNOX die ursprüngliche Eingeschränkte Garantie oder Erweiterte Garantie, wie anwendbar, nichtig machen und erlöschen lassen kann);

- Schäden oder Fehlfunktionen, die durch die Ablagerung von Kalk oder Rost im Produkt verursacht wurden;

- Verschleiß des Produkts;

- Fälle, in denen Ersatz- oder Teile verwendet werden, die keine originalen UNOX-Teile sind, unabhängig davon, ob die Schäden oder Mängel daraus resultieren.


9. Die Eingeschränkte Garantie und die Erweiterte Garantie können nur für Produkte geltend gemacht werden, die sich in diesem Land befinden.


10. Eine Verpflichtung zur Erbringung von Garantiedienstleistungen besteht nur, wenn das Produkt den geltenden technischen Anforderungen in dem Land entspricht, in dem das Produkt betrieben wird.


11. KEINE WEITEREN GARANTIEN. SO WIE IN DER EINLEITUNG HIERZU FESTGELEGT, WERDEN DIE PRODUKTE „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND DIE EINGESCHRÄNKTE GARUNG UND DIE ERWEITERTE GARANTIE WERDEN AN STELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN GEGEBEN, SEI ES AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (SELBST WENN ÜBER EINEN SOLCHEN ZWECK INFORMIERT), ODER DIE SICH AUS EINEM GESCHÄFTSVERKEHR, EINEM GEBRAUCH ODER EINER HANDELSPRAXIS ERGEBEN, WELCHE HIERMIT IM GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG NACH ANWENDBAREM RECHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN. ES WURDE KEINE GARANTIE DAFÜR ÜBERNOMMEN, DASS DIE PRODUKTE DIE ANFORDERUNGEN DES ENDVERBRAUCHERS ODER SEINES KUNDEN ERFULLEN, ODER DASS DER BETRIEB DER PRODUKTE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD.


12. SOFERN DIESER AUSSCHLUSS ODER DIESE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG NACH ANWENDBAREM RECHT NICHT NICHTIG ODER WIRKUNGSLOS IST, HAFTET UNOX IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, VERLORENE GEWINNE, DATENVERLUST, UMSATZVERLUST, NICHT REALISIERTE EINSPARUNGEN ODER ANDERE VORTEILE, VERLUSTE VON CHANCEN, VERLUST VON GOODWILL ODER VERLUST VON RUF (SOLCHE VERLUSTE, GEMEINSAM, „VERLORENE GEWINNE“)), OB AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE, SELBST WENN DER ENDVERBRAUCHER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON UNOX UNTER DEN HIERFESTGELEGTEN BEDINGUNGEN DEN BETRAG, DER VOM ENDVERBRAUCHER FÜR DIE PRODUKTE GEZAHLT WURDE, DIE DEN ANSPRUCH AUSGELÖST HABEN. UNABHÄNGIG VON ALLEM ANDERS LAUTENDEN HIERIN GILT, DASS IM FALL, IN DEM KEIN BETRAG GEZAHLT WURDE, UNOX FÜR KEINERLEI SCHÄDEN HAFTET.

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